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OLG München, 10.02.1992 - 11 W 2504/91 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 91
Verfahrensgang
- LG München I - 1 HKO 2123/90
- OLG München, 10.02.1992 - 11 W 2504/91
Papierfundstellen
- GRUR 1992, 345
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 W 42/04
Markenstreitverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Testkaufs; …
Dazu ist es notwendig, dass der Testkauf im Rahmen eines schon vorher gefassten Entschlusses zur Rechtsverfolgung getätigt wurde oder doch mindestens durch Misstrauen gegenüber dem späteren Prozessgegner motiviert war (vgl. etwa OLG Frankfurt JurBüro 2001, 259, 260; OLG Stuttgart JurBüro 1995, 37; OLG München GRUR 1992, 345, jeweils m. w. N.). - BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 Zwar können auch Aufwendungen, die einer Partei bei der Beschaffung von Beweismitteln entstehen, als notwendige Vorbereitungskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein (vgl OLG Koblenz, WRP 1991, 824 für Detektivkosten; OLG München, GRUR 1992, 345 für sog. Fangprämien).